Zutrittskontrollsysteme

Zutrittkontrollsystem

Zutrittkontrollsystem

In Zeiten steigender Sicherheitsanforderungen und zunehmender Digitalisierung ist eine zuverlässige Zutrittskontrolle unverzichtbar. Ob Bürogebäude, Schule, Labor oder Wohnanlage – moderne Systeme schützen Personen, Sachwerte und sensible Bereiche vor unbefugtem Zutritt und ermöglichen gleichzeitig einen komfortablen, nachvollziehbaren Zugang für Berechtigte.

Wir planen, installieren und warten Zutrittskontrollsysteme, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind – von der Einzellösung bis hin zu komplexen, vernetzten Anlagen. Dabei setzen wir auf innovative Technologien wie Transponder, PIN-Codes, biometrische Erkennung oder Smartphone-Zugang. Unsere Systeme zeichnen sich durch hohe Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Langlebigkeit aus.

Ergänzend bieten wir moderne Videoüberwachungssysteme an, mit denen Sie Ihr Eigentum jederzeit im Blick behalten – live oder per App, auch von unterwegs. So erkennen Sie Auffälligkeiten frühzeitig und erhöhen aktiv die Sicherheit Ihrer Immobilie.

Darüber hinaus betreibt ProTec Gebäudetechnik eigene Forschung und Entwicklung im Bereich der Zutrittskontrollsysteme und verfügt über eigene Patente in diesem Sektor. Aktuell arbeiten wir an neuen Konzepten, die den Markt für digitale Zutrittslösungen nachhaltig verändern sollen.
Neuigkeiten und Fortschritte zu unseren Entwicklungen werden regelmäßig auf unserer Webseite veröffentlicht, damit unsere Kunden und Interessenten stets aktuell informiert bleiben.

Von der Beratung und Projektierung über die fachgerechte Installation bis zur Wartung und Integration in bestehende Gebäudesteuerungen (z. B. KNX, BACnet, Modbus) – ProTec ist Ihr kompetenter Partner für moderne, sichere und zukunftsorientierte Zutrittslösungen.

Zutrittkontrollsystem Fördern lassen

Aktuelle Fördermöglichkeiten im Überblick

  1. KfW – Programm „Einbruchschutz / Altersgerecht Umbauen“

    • Über das Programm Nr. 159 – „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ können Maßnahmen zum Einbruchschutz als Teil einer Finanzierung gelten. Finanztip+2Schwäbisch Hall+2

    • Das frühere Zuschussprogramm Nr. 455-E – „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ erlaubte Förderzuschüsse. Allerdings sind die Anträge hierfür derzeit eingestellt bzw. nicht mehr möglich. Förderdata+2Nussbaum+2

    • Beispiel: Bei 455-E hätte man z. B. 20 % Förderung auf die ersten 1.000 € Investitionskosten und 10 % auf die darüber hinausgehenden Kosten, bis maximal Investitionskosten von 15.000 € pro Wohneinheit. Weru+1

    • Heute heißt das: Maßnahmen zum Einbruchschutz können über das Kreditprogramm 159 gefördert werden – bis zu 50.000 € pro Wohneinheit sind möglich. FörderWelt+2Schwäbisch Hall+2

  2. Weitere Förderungsmöglichkeiten – IT- / Cybersicherheit & Unternehmensbereich

    • Für Unternehmen (insbesondere KMU) gibt es Förderprogramme z. B. für IT-Sicherheit, Digitalisierung von Sicherheitsprozessen etc. Förderdatenbank+2nkcs.bund.de+2

    • Diese könnten je nach Einsatzfall auch relevant sein, etwa bei vernetzten Zutritts- oder Videoüberwachungssystemen.


Was heißt das konkret für Ihre Maßnahmen?

  • Wenn Sie eine Maßnahme zur Sicherheitstechnik (z. B. Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Alarmanlage) planen, prüfen Sie zuerst, ob sie förderfähig ist – d. h. ob ein Programm derzeit offen ist (z. B. bei 455-E waren Anträge eingestellt).

  • Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen bzw. die Leistung vergeben. Bei falschem Zeitpunkt ist Förderung gefährdet. Weru+1

  • Bei der Kredit-Variante (z. B. KfW 159) handelt es sich um verbilligte Kredite, nicht immer um Zuschüsse. Der Vorteil: günstigere Zinsen. Für Eigentümer und Mieter möglich. Schwäbisch Hall+1

  • Förderhöhe: Beispiel für den ehemaligen Zuschuss 455-E: Bis zu 1.600 € pro Wohneinheit maximal. Freihoff Gruppe+1

  • Für vollständige oder große Sicherheits- und Gebäudesanierungen lohnt sich oft die Kombination mit anderen Programmen oder die Nutzung von Förderkrediten.

  • Maßnahmen sollten von Fachunternehmen geplant und installiert werden und bestimmte Technik-Normen erfüllen damit die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Hinweise zur Förderung von Zutrittkontrollsystemen

worauf sie achten sollten

  • „Forerun-phase“: Noch vor Vertragsabschluss bzw. Installation Antrag einreichen oder zumindest Förderfähigkeit prüfen.

  • Kosten- und Leistungsverzeichnis: Angebote und Kostenvoranschläge bereithalten.

  • Fachbetrieb einsetzen: Damit die Normen erfüllt sind.

  • Prüfen Sie: Wer ist Antragsteller (Eigentümer oder Mieter)? Welche Einheiten (Wohnung, Haus)? Welche Technik wird verbaut?

  • Bei Kreditförderung: Achten Sie auf Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsverlauf.

  • Dokumentation aufbewahren: Rechnung, Fachunternehmerbestätigung, Fotos, Nachweise zur Förderfähigkeit.

  • Förderprogramme ändern sich: Verfügbarkeit, Bedingungen und Mittel können sich ändern – aktuell war z. B. das Zuschussprogramm 455-E eingestellt.

Nehmen sie Jetzt Kontakt mit uns auf. Wir melden uns sobald wie möglich bei ihnen.


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